Eine vollständig selbstverantwortete*

Wohngemeinschaft

*Nach § 2 Absatz 3 Wohn-, Teilhabe. Und Pflegegesetz

Die Idee

Der Verein Vita vitalis e.V. in Hockenheim hat eine ambulante Wohngemeinschaft ermöglicht, in der Menschen mit Demenz ihren Lebensabend verbringen können. Die Verwirrtheit eines alten Menschen ist hier als Teil seiner Entwicklung verstanden. Eine familienähnliche Lebenswelt sichert den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft ihre eigene Privatheit und verbindet sie in einem alltäglichen Miteinander beim gemeinsamen Kochen und Essen.

Gestaltung des Alltags, Selbstbestimmung der Angehörigen, Unterstützung und Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse sind die wesentlichen Bausteine dieser Wohngemeinschaft.

Mit dieser Konzeption hat der Verein die Basis geschaffen demenziell erkrankten Menschen ihren Platz in der Gesellschaft zu erhalten.

Die Ziele

Im Mittelpunkt der Hausgemeinschaft steht der ‚gelingende Alltag’, das gemeinsame Haushalten und Essen, das soziale Miteinander. Die gemeinsame Hauswirtschaft trägt dabei hauptsächlich zu einem gelingenden Lebensalltag bei.

Nicht die ‚normale’ Berufs- und Lebenswelt mit ihren unerbittlichen Ansprüchen an das Realitätsverständnis, sondern die subjektive Realität und die Bedürfnisse des demenziell Erkrankten sind die Orientierungen in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft.

Das bedeutet für die Mitglieder der Wohngemeinschaft: Rückgewinnung von Achtung und Würde, ein auf positiven Gefühlen (Empathie) gegründete Umgangsweise, Respekt vor der Persönlichkeit und ihren Lebenserfahrungen (Biographie).

Die Methoden

Diese Grundorientierung ist ein zentraler Aspekt für die Wohngemeinschaft. Die Anwendung des Validationskonzepts spielt hierfür eine wesentliche Rolle:

– die grundlegende Akzeptanz der subjektiven Wirklichkeiten (anstelle einer für die Dementen irrelevanten Erzwingung von Realität)

– das “Für-Gültig-Erklären” und Wertschätzen der individuellen Lebenserfahrungen

– non-verbale Kommunikation und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen (Empathie)

– die aktive Anerkennung der Emotionen dementer Menschen

– die Möglichkeit zur Reflektion des gelebten Lebens (sog. Biographiearbeit).

Durch die Anwendung der Methoden der Validation werden folgende Ziele verfolgt:

  • das Selbstwertgefühl wiederherzustellen
  • Stress und Ängste zu verringern
  • die verbale und nonverbale Kommunikation zu verbessern
  • das Gehvermögen und das körperliche Wohlbefinden zu verbessern
  • das gelebte Leben zu bestätigen
  • unausgetragene Konflikte aus der Vergangenheit lösbar zu machen
  • den Rückzug in das Vegetieren zu verhindern
  • den Einsatz von Medikamenten (Psychopharmaka) zu verringern.

Der Alltag

Die Wohngemeinschaft bietet acht Personen Raum für privates und gemeinschaftliches Leben. Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat ein eigenes Zimmer. Im  Mittelpunkt der Wohngemeinschaft stehen  die gemeinsam genutzten Räume, vor allem ein großer zentraler Wohnraum mit offenem Küchenbereich.

Hier findet das alltägliche Leben statt. Rund um die Uhr ist eine Alltagsbetreuerin (Präsenzkraft) anwesend, die sich der alltäglichen Bedürfnisse der dementen Menschen annimmt. Sie bereitet die Mahlzeiten zu und bezieht dabei alle mit ein: je nach den persönlichen Möglichkeiten. Jede Verhaltensweise wird dabei positiv aufgriffen.

Durch einen ambulanten Pflegedienst sind die tägliche Pflege und medizinische Betreuung gewährleistet. Sie stehen aber nicht im Vordergrund, sondern sind die Grundlage für das gemeinsame Leben in der Wohngemeinschaft.

Die Angehörigen

Für das Erleben von Vertrautheit und Geborgenheit in der Wohngemeinschaft spielen die Angehörigen eine sehr bedeutsame Rolle. Das ist unabhängig davon, ob das persönliche Verhältnis der Beteiligten auch mit Belastungen verbunden war oder ob, bei einem Fortschreiten der Erkrankung durchaus möglich, der demenziell Erkrankte seine früheren Bezugspersonen nicht mehr eindeutig erkennt.

Der unmittelbare Kontakt zu den Angehörigen ist ein bedeutsamer Teil im letzten Lebensabschnitt dementer Menschen. Deshalb ‚lebt’ der Tagesablauf in der Wohngemeinschaft von der Teilnahme und Mitgestaltung der Familienangehörigen.

Die Verantwortung für die Betreuung und die notwendige medizinische Versorgung liegt bei den Angehörigen bzw. den gesetzlichen Betreuern. Sie schließen mit dem ambulanten Pflegedienst einen persönlichen Vertrag, in dem die individuellen Pflege- und Betreuungsleistungen geregelt sind.

Das Angehörigengremium

Die Wohngemeinschaft stellt im besten Sinne eine „Gemeinschaft“ dementer Menschen dar. Nicht nur die gleichartige Einschränkung in der Lebenslage der älteren Menschen, sondern auch die daraus erwachsenden Hilfestellungen und Verpflichtungen der Angehörigen verbinden alle Mitglieder der Wohngruppe.

Das Angehörigengremium trifft gemeinsam alle Entscheidungen, die sich aus der Gestaltung des gemeinsamen Alltags ergeben. Das Gremium trifft sich regelmäßig um Informationen auszutauschen, über anstehende Fragen zu beraten und gemeinsame Veranstaltungen zu planen. Zum Angehörigengremium können Vertreter des Vereins und des Pflegedienstes eingeladen werden um einen guten Informationsaustausch zu gewährleisten und fachliche Beratung einzubeziehen.